Schöffen/Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen/Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Die rechtlichen Bestimmungen für das Amt des Schöffen/Jugendschöffen sind auszugsweise in der Anlage der unten aufgeführten Bekanntmachung aufgeführt.
Weitere Informationen zum Schöffenamt, sowie das für eine Bewerbung zwingend erforderliche Bewerbungsformular sind auf der Seite www.justiz.bayern.de/service/schoeffen zu finden.
Informationen für das Jugendschöffenamt sind auf der Internetseite des Landratsamtes Berchtesgadener Land unter https://www.lra-bgl.de/aktuelles1/details/news/jugendschoeffen-gesucht-1/ eingestellt.
Schöffen:
- Bewerbungsformular: https://view.officeapps.live.com/op/view.aspx?src=https%3A%2F%2Fwww.justiz.bayern.de%2Fmedia%2Fpdf%2Fschoeffen%2Fformular_bewerbung_sch%25C3%25B6ffe.docx&wdOrigin=BROWSELIN
- Bewerbung bis spätestens 24.03.2023 an die Gemeinde Piding
Jugendschöffen:
- Bewerbungsformular: https://www.lra-bgl.de/fileadmin/user_upload/content/doc/Jugend_Familie_Soziales/Bewerbung_Jugendschoeffe.pdf
- Bewerbung bis spätestens 27.02.2023 an die Gemeinde Piding