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Schöffen/Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen/Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Die rechtlichen Bestimmungen für das Amt des Schöffen/Jugendschöffen sind auszugsweise in der Anlage der unten aufgeführten Bekanntmachung aufgeführt.

 

Weitere Informationen zum Schöffenamt, sowie das für eine Bewerbung zwingend erforderliche  Bewerbungsformular sind auf der Seite www.justiz.bayern.de/service/schoeffen zu finden.

 

Informationen für das Jugendschöffenamt sind auf der Internetseite des Landratsamtes Berchtesgadener Land unter https://www.lra-bgl.de/aktuelles1/details/news/jugendschoeffen-gesucht-1/ eingestellt.

 

 

Schöffen:

 

  • Bewerbung bis spätestens 24.03.2023 an die Gemeinde Piding

 

 

 

Jugendschöffen:

 

  • Bewerbung bis spätestens 27.02.2023 an die Gemeinde Piding 

 

 

 

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