Förderrichtlinien zum Förderantrag von Klimaschutz-Maßnahmenin der Gemeinde Piding
Was wird gefördert?
Erneuerung der Heizanlagen
- Erdwärme
- Holz (Pellets, Hackschnitzel, Scheitholz)
- Solarthermie
Energetische Sanierung
- Austausch der Fenster
- Wärmedämmung der Fassade
- Wärmedämmung des Daches
- Wärmedämmung der Geschoßdecken
Errichtung einer Photovoltaikanlage
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen
- Eigentümergemeinschaften (keine einzelne Mitglieder)
- Eigentümer, deren Objekte nicht nur wohnwirtschaftlich, sondern teilweise auch gewerblich genutzt werden,sind ebenfalls förderungswürdig.
Höhe der Förderung?
- Bei einer Investitionssumme von je 5000 € erhält man eine Förderung inHöhe von 100 €.
- Der Höchstbetrag der Fördersumme beträgt 500 € je Objekt und Jahr(ab 25 000 € Investitionssumme).
- Ein Eigentümer, der mehrere förderungswürdige Objekte in einem Jahrsanierterhält für jedes Objekt bis zu 500 €.
Zeitraum der Förderung?
- Das Förderprogramm beginnt zum 01.01.2012 und gilt nur für die unter Punkt 1 dieser Förderrichtlinien dargestellten Sanierungen.
- Pro Jahr wird maximal der ausgelobte Fördertopf (in Höhe von 6.000 €) ausbezahlt.
Verfahren?
- Der Antragsteller hat nach der Sanierung seines Objektes im laufenden Jahr den entsprechendenFörderantrag zu stellen und zusammen mit den Rechnungskopien bei der Gemeinde Piding einzureichen.
- Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bei der Gemeinde Piding berücksichtigt.
- Auf die Auszahlung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
- Die Fördermaßnahme kann jederzeit von der Gemeinde Piding widerrufen werden.
- Die Auszahlung der Förderungkann jährlich erst nach der Beschlussfassung des Gemeinderates über den Haushaltsplan und -satzung erfolgen.
- Nach Eingang und Prüfung des Antrages erhält der Antragsteller eine Mitteilung und die Fördersumme auf das von ihm angegebene Konto überwiesen.
- Mit der Unterschrift auf dem Förderantrag bestätigt der Antragstaller die Richtigkeit seiner Angaben gemäß diesen Förderrichtlinien.
Piding, 15. Januar 2021
Hannes Holzner
1. Bürgermeister