Gewerbeamt
Gewerbezentralregister
GZR-Auskünfte werden ausschließlich vom Bundeszentralregister ausgestellt. Ihren Antrag auf Erteilung einer GZR-Anfrage nimmt jede Meldestelle entgegen, bei der Sie eine Wohnung gemeldet haben. Um das Führungszeugnis zu beantragen, müssen Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Sind Sie jünger als 18 Jahre, kann auch Ihr gesetzlicher Vertreter den Antrag stellen.
Die Auskunft aus dem GZR können Sie entweder durch persönliche Vorsprache, schriftlich oder über das Online-Service-Portal der Gemeinde Piding beantragen.
Gebühren:
Die Gebühr für eine Auskunft aus dem GZR beträgt 13,00 €. Die Gebühr ist mit Antragstellung fällig. Der Betrag kann bar bei persönlicher Antragstellung eingezahlt werden. Der Betrag wird bei Antrag über das Online-Service-Portal der Gemeinde Piding per Lastschrift eingezogen.
Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister: