Kinderreisepässe können nur noch bis 31.12.2023 beantragt, verlängert oder aktualisiert werden.
Kinderreisepässe werden ab 01.01.2024 abgeschafft, behalten aber die noch eingedruckte Gültigkeit, sofern das Gesichtsbild des Kindes auf dem Kinderreisepass noch erkennbar ist.
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:
- 1 Lichtbild (biometrietauglich)
- die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes oder das Familienbuch der Eltern
- als Vorsprechender Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Gültigkeit:
Seit 01.01.2021 werden Kinderreisepässe nur noch mit einer Gültigkeit von 1 Jahr ausgestellt.
Der Kinderreisepass kann jeweils um 1 Jahr mit einem aktuellen LIchtbild verlängert werden
längstens bis zum 12. Lebensjahr. Die Verlängerung kann nur vor Ablauf der Gültigkeit eingetragen
werden. Ist der Reisepass bereist abgelaufen, muss ein neuer KInderreisepass ausgestellt werden.
Ab 6 Jahre kann auch ein Personalausweis beantragt werden, da sich die Kinder dann nicht mehr so
stark verändern und auf dem Passbild in der Regel für die Gültigkeitsdauer von 6 Jahren noch gut zu
erkennen sind. Falls dies nicht der Fall ist, kann dann jederzeit schon vor Ablauf der Gültigkeit ein neuer Personalausweis beantragt werden. Zum Pesonalausweisantrag muss das KInd mitkommen, um Fingerabdrücke und evtl. Unterschrift aufzunehmen.
Fristen/Bearbeitungsdauer:
Der Kinderreisepass wird grundsätzlich sofort ausgestellt bzw. verlängert. Zur Ausstellung müssen Sie persönlich erscheinen.
Der Antrag für einen Kinderreisepass kann über das Online-Service-Portal der Gemeinde Piding ausgedruckt und zuhause von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
Gebühr:
Ein Kinderreisepass kostet 13,00 €, Die Verlängerung bzw. Anbringung eines neuen Lichtbildes mit Verlängerung kostet 6,00 €, Wohnortänderungen sind gebührenfrei.
Die Gebühr ist bei Antragstellung fällig und kann bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses: