Förderrichtlinie der Gemeinde Piding um Neubau von Regenwasserzisternen
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Neuerrichtung und die Inbetriebnahme von unterirdischen Regenwasserzisternen ab einer Größe von 2.000 l.
Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind die jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die ihr Wohngebäude mit einer entsprechenden Anlage ausrüsten.
- Bei einer Eigentumswohnanlage die Eigentümergemeinschaft, vertreten durch die Hausverwaltung.
Höhe der Förderung?
Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss in Höhe von 30 % der nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 1.000,-- €/Zisterne.
Zeitraum der Förderung?
Das Förderprogramm beginnt zum 1. Januar 2027.
Verfahren?
- Die Förderung erfolgt grundsätzlich nach Fertigstellung der Anlage und ist unter Verwendung des Formulars "Antrag Förderung Bau Regenwasserzisterne" im Jahr der Anschaffung schriftlich zu beantragen.
- Mit dem Antrag sind der Anschaffungsbeleg (Rechnung) sowie Bildnachweise über Anlagenteile, die nicht mehr eingesehen werden können, vorzulegen.
Sonstiges?
- Die Förderung stellt eine freiwillige Zuwendung der Gemeinde Piding dar. Auf die Gewährung besteht kein Rechtsanspruch.
- Die Förderung erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel. Sofern diese aufgebraucht sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.
- Die Bewilligung von Fördermitteln erfolgt nach chronologischer Reihenfolge der eingänge bei der Gemeinde Piding ("Windhundverfahren").
- Bei der Errichtung, dem Betrieb und der Unterhaltung der Zisterne sind die einschlägigen Vorschriften, anerkannten Regelnd der Technik sowie die Entwässerungssatzung der Gemeinde Piding in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten.
- Die Zisterne ist auf eine Dauer von 10 Jahren nach Fertigstellung zu erhalten und zu nutzen. Bei Verstoß gegen die Nutzungs- und Erhaltungspflicht kann eine Rückforderung des Zuschusses erfolgen.